Die Freigabe von Cannabis steht seit einiger Zeit auf der Agenda
der Bundesregierung. Gesundheitsminister Lauterbach hat nun die
Eckpunkte der geplanten Legalisierung vorgestellt. Demnach soll der
Kauf und Besitz von Cannabis künftig in einem gewissen Rahmen
erlaubt sein, Werbung aber weiterhin verboten sein. Das Kabinett hat dem
Entwurf zugestimmt.
Danach soll der Kauf und Besitz von 20 bis 30 Gramm Cannabis ab dem
18. Lebensjahr grundsätzlich straffrei bleiben. Auch der Eigenanbau von
bis zu drei Cannabispflanzen soll erlaubt sein. Legales Cannabis ist auf
nicht mehr als 15 Prozent des berauschenden Wirkstoffs THC beschränkt.
Wo wird Cannabis in Zukunft verkauft?
Der Standort von Cannabis-Läden wird geregelt: Mindestabstand zu
Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen. Dem Inhalt nach wird
erwogen, den Verkauf nicht nur in konzessionierten Geschäften, sondern
auch in Apotheken zu ermöglichen. Damit soll der Schwarzmarkt vor
allem in ländlichen Gebieten besser bekämpft werden. Trotz Legalisierung gilt auch in Zukunft ein pauschales Werbeverbot
für Cannabisprodukte.
Cannabis auch an Jugendliche verkaufen?
Grundsätzlich sollte Cannabis rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel
eingestuft werden. Auch Jugendliche unter 18 Jahren sind von Strafen
befreit, wenn sie wegen Besitzes von Cannabis festgenommen werden.
In diesen Fällen kann das Jugendamt jedoch von Jugendlichen den
Besuch von Präventionskursen verlangen. Außerdem wird das im Besitz
befindliche Cannabis beschlagnahmt.
Um „cannabisbedingten Gehirnschädigungen“ vorzubeugen, sollen
Jugendliche im Alter von 18 bis 21 Jahren nur noch Cannabisprodukte mit
reduziertem THC (geplant sind bis zu 10 Prozent) kaufen dürfen. Diese
Einschränkung gilt nicht für ältere Verbraucher.
Wann sollte Cannabis legal sein?
Pläne zur vollständigen Legalisierung von Cannabis. Auch laufende
Ermittlungen und Strafverfahren sollen mit Inkrafttreten der neuen Regeln
eingestellt werden. Es ist nicht klar, wann das passieren wird.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach schätzt, dass dies frühestens
2024 der Fall sein wird.
Darüber hinaus hat die Bundesregierung beschlossen, ihre Pläne vor der
Ausarbeitung konkreter Gesetze der Europäischen Kommission zur
Prüfung vorzulegen. Sie ist sich nicht sicher, ob der
Legalisierungsplan den EU-Vorschriften entspricht. Erst wenn Brüssel
grünes Licht gibt, will Lauterbach mit der Arbeit an einem konkreten
Entwurf beginnen, der Bundestag hat dann das letzte Wort.