Im Jahr 2017 wurde die Droge in Deutschland in engen Grenzen als Arzneimittel legalisiert.
Der Markt für medizinischen Cannabis wächst ebenso schnell wie stark: Während im Jahr 2017 rund 1,5 Tonnen importiert und von Ärzten und Apothekern an Patienten verteilt wurden, waren es allein in der ersten Hälfte dieses Jahres 4,4 Tonnen.
Die Rechtslage ist nach wie vor so, dass Besitz und Konsum grundsätzlich strafbar sind. Auch medizinischer Cannabis ist nicht nur im Arzneimittelrecht, sondern auch im Strafrecht geregelt. Doch das ist inzwischen recht umstritten.
Welche Folgen dies haben kann, zeigt die jährliche Kriminalstatistik. Die hessische Polizei hatte im vergangenen Jahr gut 26.000 Rauschdelikte registriert (rund 27.000 im Jahr 2018). Weit mehr als die Hälfte davon sind Rauschdelikte mit Cannabis. Zu den Käufern und Konsumenten dieser illegalen Drogen gehören auch Menschen mit Depressionen oder Krebs, die noch nicht mehr legale Mittel entdeckt haben, um ihre Übel zu lindern.
Entgegen der landläufigen Meinung sind Cannabiskonsumenten tendenziell älter.
Die neue Rechtslage macht es den Unternehmern jedoch nicht leicht, in diesen neuen Pharmamarkt einzudringen. Sie beginnt mit den klinischen Situationen, für die medizinisches Cannabis zugelassen wird.
Es handelt sich in der Regel um Patienten, die “erschöpft” sind, so dass andere Behandlungsmethoden nicht mehr funktionieren. Oft geht es um Nervenschmerzen und Krampfanfälle, manchmal auch bei Krebs und nach einer Chemotherapie.
Nach den Zahlen ist der häufigste Anwender weder ein Hippie noch ein Student, sondern im Durchschnitt 50 bis 59 Jahre alt.
Bisher wurden die Hanfpflanzen aus Kanada und den Niederlanden importiert. Künftig wird es auch aus Deutschland staatlich kontrollierte Ernten geben, 2,6 Tonnen pro Jahr sind künftig erlaubt, bei einem Verkaufspreis von 20 Euro pro Gramm beispielsweise hätten die deutschen Pflanzen einen Wert von 52 Millionen Euro.
In der Regel werden den Patienten 35 bis 55 Gramm pro Monat verordnet, was sie zwischen 700 und 1100 Euro kosten wuerde. Die Krankenkassen erstatten fast die Hälfte, nämlich 9,52 Euro pro Gramm.
Da das Gesetz jedoch keine Positivliste enthält, kann jede Krankenkasse im Prinzip selbst entscheiden, ob sie die Anträge der Patienten auf Kostenübernahme annimmt.
Angesichts der unklaren Rechtslage scheuen die Ärzte möglicherweise auch weiterhin davor zurück, Rezepte für Cannabis auszustellen.
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