Deutschland legt legale Cannabis Obergrenze für Autofahrer fest

Die Legalisierung von Cannabis in Deutschland wird von entsprechenden Verkehrsregelungen begleitet. Die Novelle des Gesetzes über die Obergrenze am Steuer und die damit verbundenen Strafen hat die letzte Hürde genommen. Zwei Monate nach der Verabschiedung der Teillegalisierung hat der Bundestag einen Grenzwert für Autofahrer eingeführt. Auf Empfehlung eines vom Verkehrsministerium beauftragten Expertengremiums wurde der Höchstwert für den Cannabis Wirkstoff THC auf 3,5 Nanogramm pro Milliliter festgesetzt.

Dies entspricht 20 Milligramm Alkohol pro 100 Milliliter Blut und liegt damit deutlich unter dem gesetzlichen Grenzwert für Alkohol (50 mg/ 100 ml).

Darüber hinaus gilt ein vollständiges Alkoholverbot für Fahrer, die Cannabis konsumiert haben (und umgekehrt), um zu vermeiden, dass sich die beeinträchtigenden Wirkungen beider Drogen gegenseitig verstärken.

Strengere Vorschriften gelten für Fahranfänger und bei Mischkonsum:
Während der zweijährigen Probezeit für Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren ist der Konsum von Cannabis streng verboten. Zuwiderhandlungen werden in der Regel mit einer Geldstrafe von 250 Euro geahndet.

Bei Nichteinhaltung der Vorschriften gelten folgende Bußgelder und Strafen:

Nach dem neuen Gesetz riskiert jeder, der mit 3,5 Nanogramm oder mehr THC im Blut Auto fährt, eine Geldstrafe von 500 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot.

Wer Alkohol mit Cannabis mischt, riskiert eine Geldstrafe von 1.000 Euro, bis zu 3.500 Euro bei wiederholten Verstößen.

Deutschland ist nach Malta und Luxemburg erst das dritte europäische Land, das Cannabis für den persönlichen Gebrauch offiziell legalisiert. In vielen anderen Ländern, vor allem in den Niederlanden, ist der Cannabiskonsum jedoch entkriminalisiert und wird toleriert.

In einigen Ländern gibt es ebenfalls einen gesetzlichen Grenzwert für THC im Blut. Dazu gehören in der EU Belgien, Dänemark, Irland, Luxemburg und die Tschechische Republik.

In den meisten EU-Mitgliedstaaten gibt es jedoch nach wie vor keinen gesetzlichen Grenzwert, was bedeutet, dass jeder festgestellte THC-Gehalt zum Entzug des Führerscheins, zu einer Geldstrafe und/oder zu einer Gefängnisstrafe führen kann.

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