Gemäß dem Gesetz ist es ab dem 1. Juli gestattet, Cannabis gemeinschaftlich in speziellen Vereinen (Cannabisclubs) anzubauen und an Mitglieder dieser Vereine zu verteilen. Cannabisclubs oder Anbauvereinigungen sind registrierte, nicht-kommerzielle Verbände. Ihr Zweck ist es, Cannabis in Gemeinschaft anzubauen und weiterzugeben. Das Modell basiert auf bereits vorhandenen Versionen aus Spanien, soll sich jedoch in manchen Aspekten unterscheiden. Die Vereine dürfen keine kommerzielle Tätigkeit ausüben und unterliegen weiterhin strengen Vorschriften im Umgang mit Cannabis. Es dürfen höchstens 500 Mitglieder im Verein registriert sein, und es ist nicht gestattet, in den Anbauvereinigungen, wie sie im Gesetz genannt werden, zu konsumieren. Sie dürfen nur ihren Mitgliedern Cannabis in beschränkten Mengen abgeben und nicht verkaufen.