Der Bundestag hat eine Höchstgrenze für den Cannabiskonsum im Straßenverkehr beschlossen

In der Nacht zum 7. Juni verabschiedete der Bundestag einen Gesetzentwurf der Regierung, der den Grenzwert für Cannabis auf 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blut festlegt – ähnlich der 0,5 %-Grenze für Alkohol. Wird der Grenzwert zum ersten Mal überschritten, drohen eine Geldstrafe von 500 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot. Zusätzlich gilt ein Alkoholverbot am Steuer – also eine Fahrt anzutreten, während man zusätzlich noch unter dem Einfluss von alkoholischen Getränken steht. Der Beschluss verbietet Cannabiskonsumenten den Konsum von Alkohol.

Dies hatte eine Expertenkommission des Bundesverkehrsministeriums im Hinblick auf die Liberalisierung des Cannabiskonsums in Deutschland am 1. April empfohlen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte in einem eigenen Antrag gefordert, dies beizubehalten und vor einem Anstieg der Unfallzahlen gewarnt. Der Antrag der CDU/CSU wurde nun jedoch abgelehnt.

Nach Ansicht der Expertenkommission ist der geplante Grenzwert vom Risiko her vergleichbar mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille. Der Grenzwert soll daher nur diejenigen bestrafen, deren Cannabiskonsum in zeitlichem Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs stand. Strengere Vorschriften gelten für unerfahrene Fahrer und den Mischkonsum von Cannabis und Alkohol. Bei Zuwiderhandlungen droht ein höheres Bußgeld von rund 1.000 Euro. Für Fahranfänger gilt das Gleiche wie bei Alkohol: In der zweijährigen Probezeit und für unter 21-Jährige gilt ein Cannabisverbot – der Grenzwert von 3,5 gilt nicht. Strafe: rund 250 Euro.

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