Die CDU hat sich bislang entschieden gegen eine Legalisierung von Cannabis positioniert.
Doch der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Hendrick Streeck, scheint nun einen differenzierteren Ansatz zu verfolgen und signalisiert Offenheit gegenüber einer kontrollierten Legalisierung im Rahmen von Pilotprojekten.
„Ich wäre persönlich offen für Modellvorhaben, jedoch nur unter strengsten Voraussetzungen“, erklärte Streeck gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). Seiner Auffassung nach dürfte dies keine Normalisierung des Konsums bedeuten, keine kommerziellen Ausweitungen oder Werbung einschließen, und Cannabis sollte nicht an junge Erwachsene abgegeben werden. Konkret denkt der CDU-Politiker dabei an eine maximale Abgabemenge von fünf Gramm, eine Ausgabe ausschließlich an Personen über 25 Jahre sowie eine wissenschaftlich eng kontrollierte Begleitung solcher Projekte.
Seine Offenheit begründet Streeck mit der Realität des bestehenden Konsums: Bereits rund fünf Millionen Menschen in Deutschland konsumieren Cannabis. Es sei daher wenig zielführend, das von der aktuellen Regierungskoalition verabschiedete Gesetz zur Teillegalisierung zu verteufeln oder zu glauben, dass man diese Entwicklung komplett rückgängig machen könne. Parallel dazu sprach sich der Drogenbeauftragte jedoch für strengere Regelungen bei der Verschreibung von medizinischem Cannabis aus, um Missbrauch zu vermeiden. Außerdem plädierte er für stärkere Einschränkungen des Cannabiskonsums in der Öffentlichkeit.
Die Meinungen innerhalb der CDU bleiben indes gespalten. Noch im April äußerte Bildungsministerin Karin Prien harsche Kritik an der Teillegalisierung, die vor zwei Jahren eingeführt wurde. Sie sprach davon, dass die Reform ein Fehler gewesen sei und Frühinterventionsprogramme, die Jugendliche vom Konsum abhalten sollten, deutlich zurückgegangen seien. Dies könne langfristig die Gesundheit junger Menschen gefährden. Auch Innenminister Alexander Dobrindt fand deutliche Worte gegen das aktuelle Gesetz. Er bezeichnete es als „Rohrkrepierer“, das Jugendgefährdung und Kriminalität fördere. Anstelle eines verbesserten Jugendschutzes habe die Gesetzgebung lediglich neue Risiken geschaffen, ergänzte Dobrindt und verwies auf eine Zunahme des florierenden Schwarzmarktes.