Malta legalisiert Cannabis

Malta ist das erste Land in der Europäischen Union, das den Anbau und den Besitz von Cannabis für den persönlichen Gebrauch legalisiert und die Eröffnung von Cannabis Social Clubs erlaubt.

Es wird möglich sein, bis zu 4 Marihuanapflanzen anzubauen und bis zu 7 Gramm Cannabis an öffentlichen Plätzen zu besitzen. Wird jemand mit einer größeren Menge, bis zu 28 Gramm, erwischt, muss er vor einem Justizkommissar erscheinen, der Geldstrafen zwischen 50 und 100 Euro verhängen kann. Der Konsum in der Öffentlichkeit und in Gegenwart von Minderjährigen ist ebenfalls verboten. Zu den Maßnahmen gehört auch die Annullierung früherer Verurteilungen.

Die Vorschriften erlauben nicht die Einrichtung eines kommerziellen Systems, sondern gemeinnützige Vereinigungen oder Clubs, die die Pflanze für ihre Mitglieder (maximal 500) anbauen und an diese bis zu 7 Gramm pro Tag und 50 pro Monat abgeben können.

Cannabis-Social-Clubs wurden zunächst in Spanien und Belgien eingeführt und entwickelt und sind auch in Uruguay legal. In Malta werden sie zum ersten Mal als einziger legaler Vertriebsweg für THC-haltige Produkte getestet. Es handelt sich um ein gemeinnütziges Modell, das die Risiken einer übermäßigen Kommerzialisierung einer psychoaktiven Substanz begrenzen kann. Clubs ermöglichen auch den Aufbau sozialer und kultureller Netzwerke, die den Austausch von Erfahrungen und Wissen begünstigen und einen bewussten Konsum fördern.

Wie verschiedene Untersuchungen zeigen, ist es in diesen Zusammenhängen möglich, eine größere Fähigkeit zur Selbstregulierung des Cannabiskonsums zu erreichen und somit seine Auswirkungen auf den Lebensweg der Konsumenten zu kontrollieren.

Das neue maltesische Gesetz ist das Ergebnis der bedeutenden Lobbyarbeit der Vereinigung Releaf Malta, die den „historischen Tag“ begrüßte, an dem „die Regierung ihr Versprechen gehalten hat, die derzeitigen drakonischen Gesetze zu ändern und eine stärker auf den Menschenrechten basierende Politik zu verfolgen“.

Die Frage der Rechte scheint endlich im institutionellen Lexikon der Drogenpolitik angekommen zu sein. Am 10. Dezember, dem Welttag der Menschenrechte, veröffentlichte das Internationale Suchtstoffkontrollamt (INCB), das die Anwendung der UN-Drogenkonventionen überwacht, eine Erklärung, in der es daran erinnerte, dass das „Recht auf Behandlung und Zugang zu kontrollierten Substanzen für medizinische Zwecke“ Teil des durch die Menschenrechtsverträge geschützten Rechts auf Gesundheit ist und dass die Menschenrechte „in den Mittelpunkt der [nationalen] Drogenkontrollpolitik gestellt werden müssen“. Das Wiener Büro der Institution listete die bekannten Verstöße auf, darunter „willkürliche Verhaftungen und Inhaftierungen, Folter, andere Formen der Misshandlung und außergerichtliche Tötungen, die im Namen der Drogenkontrolle begangen werden“, und fügte hinzu, dass „das globale Drogenproblem einen ausgewogenen Ansatz und die Achtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und der Menschenrechte erfordert.“

Nach Jahren des Schweigens und der Duldung der gewalttätigsten „Drogenkontroll“-Politik scheint der INCB endlich seine Linie geändert zu haben.

Die vorherige Präsidentschaft des niederländischen Joncheere hatte die Notwendigkeit einer Überarbeitung der Tabellen der Konventionen auf den Tisch gelegt und darauf hingewiesen, dass die drei Dokumente „nicht verlangen, dass Menschen, die Drogen konsumieren, oder diejenigen, die geringfügige Drogendelikte begehen, inhaftiert werden“.

Dies sind bedeutende Fortschritte im Vergleich zu dem Zeitpunkt, als INCB-Beamte Mitte der 90er Jahre beim italienischen Justizministerium vorstellig wurden, um sich über das radikale Referendum von 1993 zu beschweren, das Haftstrafen für Personen, die Drogen für den Eigengebrauch konsumierten, abschaffte. Damals lautete die Antwort: „Das souveräne Volk hat es so gewollt“, während es heute den Anschein hat, dass der INCB eher auf Selbstkritik bedacht ist – auch wenn er das nicht zugibt.

Aber die Dinge ändern sich nicht überall. Auf ihrer letzten Sitzung Anfang Dezember verhinderte die Drogenkommission der Vereinten Nationen, dass die UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen ihren umfangreichen Bericht vorstellte, der von Elina Steinerte koordiniert wurde und den Einsatz von Drogengesetzen als Mittel zur Verletzung von Menschenrechten im Zusammenhang mit der persönlichen Freiheit dokumentiert. Diese Entscheidung war in zweierlei Hinsicht besorgniserregend: Einerseits bestätigt sie, falls es jemals nötig gewesen wäre, dass der Krieg gegen Drogen in Wirklichkeit ein Krieg gegen Menschen ist, und andererseits zeigt sie, dass die Vereinten Nationen in voneinander isolierten Abteilungen arbeiten, insbesondere wenn es um Menschenrechte geht. Die Staaten, die die internationalen Verträge ratifiziert haben, haben genau definierte Verpflichtungen zu erfüllen, die über das Recht auf Gesundheit hinausgehen und strenger sind als die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 niedergelegten Grundsätze.

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